Termine 2023
1. Bundesübung Mittwoch, 21. Juni 18:15 – 20:00 Uhr
2. Bundesübung Mittwoch, 05. Juli 18:15 – 20:00 Uhr
3. Bundesübung Donnerstag, 24. August 18:15 - 20:00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, sind die Weisungen für das Schiessen ausser Dienst unbedingt einzuhalten.
Zwingend mitzubringen sind:
- Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten
- Militärischer Leistungsausweis oder Schiessbüchlein
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
- Amtlicher Ausweis
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2018 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2017 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2018 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Nachschiesskurse: Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche
Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
Dokumente