Bundesprogramm


Termine 2024

1. Bundesübung      Mittwoch,        12. Juni           18:15 – 20:00 Uhr

2. Bundesübung      Mittwoch,        03. Juli            18:15 – 20:00 Uhr

3. Bundesübung      Donnerstag,     22. August      18:15 - 20:00 Uhr


Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, sind die Weisungen für das Schiessen ausser Dienst unbedingt einzuhalten.

 

Zwingend mitzubringen sind:

 

- Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten

- Militärischer Leistungsausweis (grün)

- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug

- Persönlicher Gehörschutz

- Amtlicher Ausweis

 

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

 

2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

 

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren

4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

 

Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.

 

Nachschiesskurse: Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

 

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
     

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Dokumente

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Schiesspflicht 2024.pdf
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Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 202
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